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Impressum:

NASSAUER KANU-CLUB 1950 e.V.

Postfach 1241

56372 Nassau

E-Mail:                                     info@nassauer-kanu-club.de

1.Vorsitzender:                      Karl-Heinz Wiemann
Tel.                                           02604 / 950777

Inhaltlich verantwortlich:   Karl-Heinz Wiemann / Christoph Rösel

Alle Rechte – auch der auszugweisen Wiedergabe – vorbehalten. Die Autoren haben die Homepage mit Sorgfalt erstellt. Für etwaige sachliche und grammatikalische Fehler kann jedoch keine Haftung übernommen werden.Allerdings übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität. Es sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Für externe Inhalte, auf die wir verweisen, sind wir nicht verantwortlich.

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mitzuverantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.

Datenschutz

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Dies betrifft unter anderem alle eingetragenen Vereine, also auch den Nassauer Kanu-Club 1950 e.V. Grundsätzlich steht das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen im Widerspruch  zur Veröffentlichung von Daten und Bildern unserer Mitglieder. Wir als Kanuverein respektieren in aller Form die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, sind aber natürlich auch an einer positiven Außendarstellung über unsere Homepage, Facebook oder sonstiges interessiert und veröffentlichen Daten unserer Vorstandsmitglieder, Trainer und Betreuer, damit man mit uns Kontakt aufnehmen kann. Wir wollen auch die sportlichen Erfolge mit Namensnennung und Bildveröffentlichung im Internet, Facebook, Printmedien etc. kommunizieren, da dies für die Sportbegeisterten, nicht nur in Nassau, wichtig und bedeutend ist.

Wir gehen davon aus, dass eine Zustimmung zur Veröffentlichung der persönlichen Daten, auch Bildern, vorliegt, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Hinsichtlich der Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen, die bei Sportveranstaltungen aufgenommen werden, hat der BGH mit Urteil vom 28.05.2013 (VI ZR 125/12) entschieden, dass diese Veröffentlichung zulässig ist, denn Foto- und Videoaufnahmen sind bei sportlichen Wettkämpfen heute weitgehend üblich, so dass Teilnehmer dann hiermit rechnen müssen und von einer stillschweigenden Einwilligung ausgegangen werden kann.